Kostenübernahme
Szenarien
Für die Verordnung von medizinischem Cannabis gibt es folgende Szenarien der Erstattung durch die Krankenkasse bzw. der Kostenübernahme:
- gesetzlich versicherte/r Patient / Patientin ohne Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Hier muss der Patient / die Patientin privat für die Kosten aufkommen. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Entweder liegt noch keine Kostenübernahme vor, aber der Antrag ist gestellt oder der Patient / die Patientin möchte die Kosten selbst übernehmen.
- gesetzlich versicherte/r Patient / Patientin mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Hier muss der Patient / die Patientin lediglich die gesetzliche Zuzahlung pro Rezept leisten. Die Krankenkasse zahlt für die Therapiekosten, jedoch muss hierfür ein positiver Kostenbescheid vorliegen.
- privat versicherte/r Patient / Patientin ohne Kostenübernahme durch die Krankenkasse: der Patient / die Patientin bezahlt selbst für die Therapie.
- privat versicherte/r Patient / Patientin mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Für Privatversicherte gibt es keinen Genehmigungsvorbehalt für Cannabis-Arzneimittel wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung und die Versicherung entscheidet nach Musterbedingung und im Einzelfall. Die privaten Krankenversicherungen orientieren sich an den Vorgaben der gesetzlichen Versicherungen. Auch die privaten Krankenversicherungen prüfen, inwiefern die Therapie im konkreten Fall medizinisch notwendig ist und ob die Therapie schulmedizinisch ausgeschöpft ist. Es empfiehlt sich, die Krankenversicherung individuell anzusprechen, um die Übernahme der Kosten zu klären.
Die Leistung der Kostenübernahme ist vor der ersten Verordnung auf ein “Kassenrezept” für eine Versicherte oder einen Versicherten durch die Krankenversicherung innerhalb einer festgelegten Frist zu genehmigen und diese Genehmigung ist vor Beginn der Leistung zu erteilen. Erst dann kann der Arzt / die Ärztin ein “Kassenrezept” ausstellen. Der Antrag ist laut Gesetz nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnen. Bei Überschreiten der Frist durch die Krankenkasse kann der Arzt / die Ärztin die Therapie beginnen.
Der Antrag muss durch den Patienten / die Patientin gestellt werden und ist grundsätzlich formlos. Die Verschreibung ist nicht auf bestimmte Indikationen begrenzt. Eine Kostenerstattung seitens der Krankenkasse ist für die Verschreibung keine zwingende Voraussetzung bzw. nicht verpflichtend, allerdings muss der Patient / die Patientin die Kosten dann selbst tragen.
Drei Angaben zu den Voraussetzungen müssen mit „Ja“ beantwortet werden, damit der Antrag bei der Krankenkasse eine Chance auf Erfolg hat:
- Leidet der Versicherte an einer schwerwiegenden Erkrankung, die mit Cannabinoiden behandelt werden soll? → „Ja“
- Besteht eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome? → „Ja“
- Eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung … → Option a oder b §31 Abs. 6 Nr. 1
